Scheibenwaschanlagen-Frostschutz mit Citrusduft für die Scheibenwaschanlage. Super Reinigungsleistung für noch schnellere Schlierenbeseitigung. Beseitigt die typischen Winterverschmutzungen und sorgt für klare Sicht. Verhindert das Einfrieren der Scheibenwaschanlage und Düsenvereisung. Absolut lack-, gummi- und kunststoffverträglich. Verursacht keine Spannungsrisse und Blindstellen an Scheinwerferstreuscheiben. Bestens geeignet für XENON-Scheinwerfer und Kunststoffstreuscheiben in Klarglasoptik.
Produkteigenschaften
- Super-Reinigungsleistung mit wenigen Wischtakten und reduziertem Verbrauch.
- Auch für LED-, XENON-Scheinwerfer und Kunststoffstreuscheiben in Klarglasoptik bestens geeignet.
- Verursacht keine Spannungsrisse und Blindstellen an Scheinwerferstreuscheiben.
Produktvorteile
- Gebrauchsfertig - direkt anwendbar
- Schnellere Schlierenbeseitigung durch deutlich verbesserte Reinigungsleistung.
- Absolut kunststoff-, gummi- und lackverträglich.
- Fächerdüsentauglich. Verhindert Vereisung und Verstopfung der Düsen.
- Mit Anti-Kalk-Formel - mischbar mit Wasser aller Härtegrade.
- Mit Glycerin - hält Gummi geschmeidig.
Anwendung
- Scheibenwaschbehälter vor dem Einfüllen leer sprühen.
- Antifrost öffnen und Reiniger in einfüllen.
- Nach dem Einfüllen die Scheibenwaschanlage betätigen, um die Leitungen durchzuspülen.
- Für eine optimale Reinigungsleistung eine Vermischung mit Sommer- oder anderen Winterscheibenreinigern vermeiden.


Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitsinformationen
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P
280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften nur Rest entleert einer Entsorgung zuführen.